Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Barrierefreiheitserklärung ist nur gültig für den zentralen Auftritt unter https://selfassessment.tu-dortmund.de/index.html.
Sie ist nicht gültig für die ebenfalls unter dieser Domain geführten Self Assessment Tests. Für die
Self Assessment Tests der einzelnen Bereiche der TU Dortmund existiert jeweils eine separate Barrierefreiheitserklärung,
welche über den Footer des jeweiligen Self Assessment Tests aufgerufen werden kann.
Die TU Dortmund hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen Anwendungen entsprechend der
EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit
dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt www.selfassessment.tu-dortmund.de/index.html gemäß der Verordnung
zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Erstellt am: 10.05.2024
Zuletzt geprüft am: 10.05.2024
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Die aktuell verwendeten Farbtöne erreichen bei einem Browser-Zoomfaktor von 100 Prozent nicht alle den erforderlichen Kontrast.
Barrierefreie Alternativen:
- Bei starker Vergrößerung über den Browser-Zoom ist der notwendige Kontrast gegeben. Wir arbeiten diesbezüglich an einer vollständig barrierefreien Lösung.
Feedback und Kontaktangaben
Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.
Kontakt:
Service Desk des ITMC
E-Mail senden
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende
Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder
dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen
zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Weiterführende Informationen zur Barrierefreiheit an der TU Dortmund
Auf der folgenden Seite finden Sie eine Übersicht über Maßnahmen der TU Dortmund, Barrieren abzubauen sowie hilfreiche Links zu Angeboten und
Ansprechpersonen: TU Dortmund inklusiv
DoBuS - der Bereich Behinderung und Studium der TU Dortmund - bietet Beratung und Dienstleistungen für Studierende und Lehrende mit dem Ziel an,
chancengleiche Bedingungen für Personen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten in Studium und Lehre zu schaffen. Zu DoBuS.