© Aliona Kardash/TU Dortmund Studentin tippend am Laptop, daneben liegen Bücher und Stifte.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Barrierefreiheitserklärung ist nur gültig für den zentralen Auftritt unter https://selfassessment.tu-dortmund.de/index.html. Sie ist nicht gültig für die ebenfalls unter dieser Domain geführten Self Assessment Tests. Für die Self Assessment Tests der einzelnen Bereiche der TU Dortmund existiert jeweils eine separate Barrierefreiheitserklärung, welche über den Footer des jeweiligen Self Assessment Tests aufgerufen werden kann.

Die TU Dortmund hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen Anwendungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt www.selfassessment.tu-dortmund.de/index.html gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Erstellt am: 10.05.2024
Zuletzt geprüft am: 10.05.2024

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Die aktuell verwendeten Farbtöne erreichen bei einem Browser-Zoomfaktor von 100 Prozent nicht alle den erforderlichen Kontrast.

Barrierefreie Alternativen:

  • Bei starker Vergrößerung über den Browser-Zoom ist der notwendige Kontrast gegeben. Wir arbeiten diesbezüglich an einer vollständig barrierefreien Lösung.

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.

Kontakt:
Service Desk des ITMC
E-Mail senden

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Men­schen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Weiterführende Informationen zur Barrierefreiheit an der TU Dortmund

Auf der folgenden Seite finden Sie eine Übersicht über Maßnahmen der TU Dortmund, Barrieren abzubauen sowie hilfreiche Links zu Angeboten und Ansprechpersonen: TU Dortmund inklusiv

DoBuS - der Bereich Behinderung und Studium der TU Dortmund - bietet Beratung und Dienstleistungen für Studierende und Lehrende mit dem Ziel an, chancengleiche Bedingungen für Personen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten in Studium und Lehre zu schaffen. Zu DoBuS.